Leider erhöhen sich die Corona-Infektionszahlen aktuell wieder so stark, dass neue gesetzliche Regelungen verabschiedet werden mussten. Diese umfassen u.a. eine Pflicht des Arbeitgebers zum Erheben des Impf-/Genesenenstatus bei allen Mitarbeitern. Die Abfrage dazu haben wir angeordnet, sie soll bis zum 24.11. abgeschlossen sein.

Alle Mitarbeiter, die keinen Geimpft-/Genesenenstatus haben, sind dazu verpflichtet, täglich einen negativen Coronatest nachzuweisen, wenn sie ihren Dienst durchführen möchten. Wir haben uns dazu zu folgender Regelung entschieden:

  • Nicht-geimpfte Mitarbeiter müssen sich an jedem Arbeitstag im Beisein eines anderen, vom Betrieb festgelegten Mitarbeiters testen. Der Test wird direkt nach der Testung eingesammelt und nach mind. 15 Minuten (auch in Abwesenheit des Getesteten) ausgewertet und dokumentiert.
  • Das Unternehmen stellt 5x/Woche einen Selbsttest auf Firmenkosten zur Verfügung. Gesetzlich vorgeschrieben sind nur zwei durch den Arbeitgeber finanzierte Selbsttests/Woche, wir möchten Ihnen jedoch die zusätzlichen Kosten ersparen.

Alternativ kann auch täglich eine offizielle Testbescheinigung vorgelegt werden. Anerkannt wird ein Antigen-Schnelltest einer offiziellen Teststation (maximal 24 Stunden alt) sowie ein PCR-Test (maximal 48 Stunden alt).

  • Die Testung muss nicht vor Dienstantritt gemacht werden, sondern kann in einer Dienstpause erfolgen.
  • Wer nicht geimpft, genesen oder getestet ist, darf seinen Dienst/seine Arbeitstätigkeit nicht ausüben und erhält für diese Zeit auch keine Entlohnung.

Wahrscheinlich haben Sie bereits gehört, dass der Gesetzgeber eine 3G-Regelung für den ÖPNV verabschiedet hat. Wir werden daher Aufkleber an den Türen anbringen, mit denen auf die Verpflichtung zu 3G (!Ausnahme Schulkinder!) hingewiesen wird. Bitte beachten Sie, dass Kontrollen der 3G-Regelung nicht durch unser Fahrpersonal beim Einsteigen des Fahrgastes durchgeführt werden. Stichprobenkontrollen erfolgen durch Kontrolleure oder Polizei. Zu dem Thema wird es darüber hinaus Informationen für die Kunden geben, die auf der Homepage der KVG Stade GmbH & Co. KG veröffentlicht werden.