Fahrpreistabelle des Bürgerbusses Schneverdingen

Gültig ab: 01.01.2021

Fahrscheinart

Bereich 1*

Bereich 2**

Einzelfahrschein Erwachsener  1,00 €  2,00 €

Einzelfahrschein Kinder

 0,50 €   1,00 €

Tagesfahrkarte Erwachsener

 2,00 €  4,00 €

Tagesfahrkarte Kinder***

 1,00 €  2,00 €
 Fahrräder  2,00 €  2,00 €

 

*Der Bereich 1 umfasst die Kernstadt, Zahrensen und Gallhorn
**Der Bereich 2 gilt für die Fahrten in dem Landbereich der jeweiligen Linie plus dem Stadtbereich
***Kinder bis vollendetem 14. Lebensjahr (unter 6 Jahren frei)

Niedersachsen-Ticket
Schüler Zeitfahrkarten (werden im Bus nicht verkauft)
Pendler Zeitfahrkarten

Der jeweilige Landbereich umfasst:
Linie 110: Insel, Wesseloh, Wintermoor Geversdorf und Wintermoor Chaussee, Reinsehlen
Linie 111: Lünzen, Schultenwede, Großenwede
Linie 112: Heber, Langeloh, Hemsen, Schülern


TARIFBESTIMMUNGEN

für den Bürgerbus Schneverdingen gemäß § 42 PBefG gültig ab 01.01.2021

1. Geltungsbereich

1. Die Bestimmungen gelten für den Bürgerbus Schneverdingen
2. Es gelten die Fahrpreise entsprechend der Fahrpreistabelle in der Anlage 1.

2. Fahrausweise (Fahrscheine)

Auf den Linien des Bürgerbusses Schneverdingen werden ausgegeben:

2.1 Einzelfahrscheine
2.2 Einzelfahrscheine für Kinder (unter 6 Jahren frei)
2.3 Tageskarten
2.4 Tageskarten für Kinder bis 14 Jahre (unter 6 Jahren frei)

2.1 Einzelfahrausweise
berechtigen bei sofortigem Fahrtantritt zu einmaliger Fahrt auf der gelösten Strecke ohne Fahrtunterbrechung.

2.2 Einzelfahrausweise für Kinder bis 14 Jahre
berechtigen bei sofortigem Fahrtantritt zu einmaliger Fahrt auf der gelösten Strecke ohne Fahrtunterbrechung. 

2.3 Tageskarten
berechtigen bei sofortigem Fahrtantritt zu beliebig vielen Fahrten mit dem Bürgerbus innerhalb von 12 Stunden.

2.4 Tageskarten für Kinder bis 14 Jahre
berechtigen bei sofortigem Fahrtantritt zu beliebig vielen Fahrten mit dem Bürgerbus innerhalb von 12 Stunden. 

2.5 Anerkennung von Fremdtickets
Das Niedersachsen-Ticket wird im gesamten Verkehrsgebiet anerkannt.
Der Verkauf im Bus findet nicht statt.
a. Allgemeine Zeitkarte (Wochen-, Monatskarte und Jahresabonnement – VH-Tarif)
b. Schülerzeitkarte (Wochen-, Monat-, Sammelzeitkarte, SEK II Schülerkarte – VH-Tarif)
c. Eine Anschlusszeitkarte für bis zu zwei Zonen des VH-Tarifs nach dem Niedersachsentarif (Anschlussmobilität)

Berechtigt ohne Kauf einer zusätzlichen Fahrkarte zu Fahrten auf der angegebenen Strecke.

3. Fahrpreise

3.1 Berechnung der Fahrpreise
Als Regelfahrpreis gilt der Fahrpreis für eine einfache Fahrt einer erwachsenen Person. Ermäßigungen beziehen sich, soweit nichts anderes vermerkt ist, stets auf den Regelfahrpreis. Fahrpreise, die einen nicht durch 10 teilbaren Betrag ergeben, werden auf den nächsten vollen 10-Cent-Betrag aufgerundet.

3.2 Beförderung von Schwerbehinderten
(1) Berechtigte Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis und gültiger Wertmarke werden auf allen Linien unentgeltlich befördert. 
(2) Sofern ständige Begleitung notwendig und dies im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist (Merkzeichen B), wird die Begleitperson und ein Hund unentgeltlich befördert. Dies gilt auch bei Ausweisen ohne Wertmarke, wenn der Ausweisinhaber für sich ein gültiges Ticket vorlegt bzw. wenn der Ausweisinhaber unter 6 Jahre alt ist. 
(3) Die Mitnahme von Begleitpersonen und Beförderung von Führhunden, orthopädischen Hilfsmitteln und des Handgepäcks richtet sich nach §§ 228 ff des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) in der jeweils gültigen Fassung. Sie werden ebenfalls unentgeltlich befördert. Die Berechtigung ist auf Verlangen nachzuweisen. Mobilitätshilfen sind so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden. Über die Beförderung und Unterbringung der Mobilitätshilfen entscheidet das Fahrpersonal im Einzelfall.

3.3 Ermäßigung für Kinder
Kinder unter 6 Jahre werden in Begleitung eines Fahrgastes, im mindestens schulpflichtigen Alter, unentgeltlich befördert, jedoch nicht mehr als 2 Kinder je Begleitperson. Kinder ab 6 Jahre und unter 14 Jahre zahlen einen Fahrpreis nach den gültigen Tarifbestimmungen. Auf Verlangen des Busfahrers muss ein Altersnachweis vorgelegt werden.